Wir stehen Ihnen gerne bei der Formulierung einer Patienten- und Betreuungsverfügung, die Ihren individuellen Wünschen entspricht, zur Seite.
Unter einer Betreuungsverfügung versteht man Anordnungen des Betroffenen für den Fall einer gesetzlich anzuordnenden Betreuung. Dies können Regelungen zur Ausgestaltung der Betreuung sein, wie etwa Wünsche zur Person des Betreuers, der Art und Weise der Unterbringung (Name und Anschrift des Seniorenwohnheimes), Wünsche über die medizinische Behandlung, Anordnungen zur Geldanlage usw.
Bei einer Vorsorgevollmacht legen Sie Ihr Schicksal in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten in die Hände eines Bevollmächtigten. Verfügen Sie nicht über eine derart vertrauenswürdige Person, ist die Formulierung einer Betreuungsverfügung eine Alternative zur Vorsorge für den Fall körperlicher und geistiger Gebrechlichkeit. Gesetzliche Betreuer sind verpflichtet, Ihre in einer Betreuungsverfügung niedergelegten Wünsche zu beachten.
Unter einer Patientenverfügung versteht man ein Schriftstück, in dem jemand künftige ärztliche oder pflegerische Maßnahmen ausdrücklich wünscht oder verbietet (wie z. B. die Ablehnung der künstlichen Ernährung mittels einer PEG-Sonde oder der künstlichen Beatmung).
Seit dem 01.09.2009 gibt es eine gesetzliche Regelung, die gleichwohl in der Praxis viele offene Fragen und Probleme aufwirft. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Patientenverfügung aufzusetzen, die in medizinischen Fragen Ihren Willen dokumentiert. Weiterhin unterstützen und beraten wir Betreuer, Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Pflegende und Angehörige rechtssicher in Konfliktsituationen mit Ärzten und Pflegeheimen. Die Autonomie des Patientenwillens ist uns ein sehr großes Anliegen.
Außergerichtliche Durchsetzung des Patientenwillens
Meistenteils gelingt es, in einem dialogischen Prozess außergerichtlich den in einer Patientenverfügung niedergelegten oder mutmaßlichen Willen des Patienten durchzusetzen. Auf diese Weise können langwierige und belastende Gerichtsverfahren vermieden werden. Hierbei kommt Ihnen unser reicher Erfahrungsschatz zugute, den insbesondere Sybille M. Meier als vom Landgericht Berlin eingesetzte Verfahrenspflegerin in betreuungsgerichtlichen Verfahren erwarb, in denen es um Rechtsfragen in der Grauzone am Lebensende ging. Sybille M. Meier leitete gemeinsam mit Herrn Dr. Klaus Kobert eine Arbeitsgruppe zu Fragen der Ethik am Lebensende auf dem 11. Vormundschaftsgerichtstag. Im Rahmen Ihrer Interessenvertretung profitieren Sie von den profunden medizinrechtlichen Kenntnissen von Fachanwältin Sybille M. Meier.
Lesen Sie dazu: "Das gerichtliche Verfahren in Betreuungssachen" – Aufsatz von Sybille M. Meier [10-seitiges PDF-Dokument, 49.8 KB]