Erbrecht

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Testierunfähigkeit: Was haben Erbrechtler mit medizinischen Fragen zu tun?


In Erbstreitigkeiten kommt häufig – insbesondere bei hochbetagten Erblassern – die Frage auf, ob zum Zeitpunkt der Abfassung des Testaments Testierunfähigkeit gegeben war. Gerade bei den sich langsam entwickelnden Demenzen gibt es lange Übergangszeiten, in denen die Rechtsprechung zwischen testierfähigen und testierunfähigen Erblassern unterschieden muss.


Medizinische Gutachten prüfen, Gutachtenfehler erkennen


Zur Beurteilung der Geschäfts- und Testier(un)fähigkeit wird von den Gerichten stets ein medizinisches Gutachten eingeholt. Dies ist nach der Rechtsprechung erforderlich. Diese Gutachten sind regelhaft streitentscheidend. Allerdings unterscheiden sich die Begrifflichkeiten zwischen Medizinern und Juristen erheblich.


Als Fachanwältin für Medizinrecht und aufgrund ihrer zusätzlichen Spezialisierung im Betreuungsrecht setzt sich Sybille M. Meier seit Jahrzehnten kritisch mit medizinischen Gutachten auseinander, Sie versteht sich darauf, Gutachtenfehler zu detektieren und Mandanten diesbezüglich auf hohem fachlichem Niveau außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Meier lehrte viele Jahre im Fachanwaltskurs Sozialrecht die "Auswertung medizinischer Gutachten".

Alter Mann gibt einem Betrüger Geld

Erbschleicherei


Bei einem Erbschleicher handelt es sich um eine Person, die sich durch Täuschung, Manipulation oder Schmeichelei ein Erbe verschaffen will. Aufgrund der demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden insbesondere ältere Menschen häufig Opfer von Erbschleicherei. Diese läuft regelhaft nach einem bestimmten Schema ab:

  • Soziale Isolierung des Betroffenen
  • Besuchsverbote
  • Wohnsitzwechsel
  • Schlechtmachen von Angehörigen oder Vertrauenspersonen
  • Selbstdarstellung des Erbschleichers als "Retter".


Eine internationale Expertengruppe erarbeitete Kriterien für eine besondere Beeinflussbarkeit und damit Manipulierbarkeit von Erblassern. Hierzu zählen unter anderem eine soziale Abhängigkeit infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen, aber auch das Ausnutzen familiärer Spannungen beziehungsweise das Vorliegen eines Trauerfalls. Vielfach wird der Erblasser einer regelrechten Gehirnwäsche unterzogen.


Entstehen in solchen Situationen ungewöhnliche testamentarische Vorstellungen, die nicht mit bisherigen letztwilligen Verfügungen des Erblassers in Einklang stehen, und kommt es zu neu gefassten Vollmachten oder Testamenten, die einen nutznießenden Dritten begünstigen, ist die Möglichkeit einer Erbschleicherei in Betracht zu ziehen. In all diesen Fällen prüfen die Gerichte durch Beauftragung eines psychiatrischen Sachverständigen, inwieweit die freie Willensbestimmung des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung durch Beeinflussung des Erbschleichers aufgehoben war.

Der Beratungsbedarf im Erbrecht ist groß. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden bis 2020 circa 2,6 Billionen Euro vererbt werden. Dies mag die große Bedeutung dieses Rechtsbereichs verdeutlichen. Als Fachanwälte für Erbrecht in Berlin stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.


Fehlende oder fehlerhafte privatschriftliche Testamente


Nur in circa drei Prozent aller Erbfälle existiert ein Testament, und lediglich ein Bruchteil der dort getroffenen Regelungen gilt als rechtlich und steuerlich richtig. Bei privatschriftlichen Testamenten besteht die Gefahr unklarer Formulierungen. Vielfach muss dann in langwierigen Gerichtsverfahren der Wille des Verstorbenen (bezüglich der umgangssprachlichen "Erbteilung") ermittelt werden. Sind letztwillige Verfügungen formell unwirksam oder nicht auslegbar, tritt gesetzliche Erbfolge ein, ein Umstand, den der Erblasser gerade vermeiden wollte.


Unklar geregelte Vermögensnachfolgen vermeiden


Ist also eine Vermögensnachfolge nicht klar geregelt, kommt es häufig zu Streitigkeiten oder bösen Überraschungen. Unsere Unterstützung und Beratung in Testamentsangelegenheiten hilft Ihnen dabei,

  • das Familienvermögen über den Todesfall hinaus zu sichern, auch im Hinblick auf den Zugriff des Sozialhilfeträgers im Falle eines behinderten Kindes;
  • erbschaftsteuerrechtlich günstige Vermögensübertragungen zu Lebzeiten vorzunehmen;
  • Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu regeln.


Auch, wenn Sie beispielsweise den für einen Pflichtteil (umgangssprachlich auch "Erbteil") bestehenden Ergänzungsanspruch einschätzen möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.


Missbrauch der Vorsorgevollmacht / von Bankvollmachten

Vielfach entstehen nach dem Tod des Erblassers Streitigkeiten zwischen Miterben. Hierbei liegt häufig folgende Konstellation zugrunde: Eine Schwester/ein Bruder/eine Vertrauensperson erhielt eine Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht des Erblassers und regelte nach dessen krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit mitunter langjährig seine finanziellen und sonstigen Angelegenheiten. Es besteht seitens der weiteren Miterben der Verdacht einer missbräuchlichen und unredlichen Ausübung der Vollmachtsgeschäfte.

Nach der neueren Rechtsprechung wird die Ausübung von Vollmachtsgeschäften – von wenigen Ausnahmen abgesehen – regelhaft als Gefälligkeitsvertrag und nicht als Gefälligkeitsverhältnis mit weitreichenden Auskunfts- und Rechenschaftspflichten qualifiziert. Dies beinhaltet hohe Haftungsrisiken für den redlichen Bevollmächtigten, der sich oft nach vielen Jahren/im Erbfall strengen Haftungsansprüchen ausgesetzt sieht. Insoweit Können wir Sie im Vorfeld durch eine gezielte Beratung vor späteren ungerechtfertigten haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen schützen.


Schadensersatzansprüche gegen "Vollmachtsschleicher"


Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren einen Sorgfaltsmaßstab entwickelt, der in jedem Einzelfall an die Durchführung der Vollmachtsgeschäfte anzulegen ist. Wir vertreten Sie kompetent in allen Fällen, in denen es zu Lebzeiten des Vollmachtgebers oder im Erbfall erforderlich wird, Schadensersatzansprüche gegen "Vollmachtsschleicher" bzw. Bevollmächtigte zu realisieren.

Es gelang unserer Kanzlei in vielen Fällen, Vollmachtgeber, die gegen ihren Willen in ein Heim verbracht wurden, wieder in ihre Häuslichkeit zurückzuholen.


Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten

Wir sind langjährig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Als Anwältinnen für Erbrecht vertreten wir Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich auf sämtlichen Gebieten des Erbrechts, insbesondere bei

  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • gesetzlicher / vorweggenommener / testamentarischer Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht / Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Erbenhaftung
  • Testamentsanfechtung / Testierunfähigkeit
  • Erbschleicherei
  • Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Immobilien im Erbrecht
  • internationalem Privatrecht im Erbrecht


Viele wichtige Begrifflichkeiten zum Erbrecht haben wir Ihnen nachfolgend in einem PDF als downloadbares Lexikon übersichtlich zusammengefasst:

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